04.05.2021

Gesetzliche Vorgaben bei der Praxisplanung

Bei der Planung einer Zahnarztpraxis müssen viele Details beachtet werden. Vor allem die gesetzlichen Vorgaben werfen immer wieder Fragen auf. Mit den Planungsprofis von NWD behalten Zahnärztinnen und Zahnärzte den Überblick im Gesetzesdschungel.

Das Praxisdesign fällt sofort ins Auge. Den Workflow erlebt man jeden Tag. Aber die technische Planung liegt unter all dem und garantiert Sicherheit und Funktion. Oft als trockene Angelegenheit bezeichnet, ist sie aber letztlich die Basis für einen perfekt funktionierenden Workflow und ein harmonische Praxisgestaltung.

Zentral sind Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften wie die jeweilige Landesbauordnung, die Arbeitsstättenrichtlinien, RKI-Vorgaben, DIN-Normen oder das Medizinproduktegesetz. Besonders die speziellen zahnmedizinischen Anforderungen erfordern die Arbeit mit Expertinnen und Experten. 

Neben den baurechtlichen Kenntnissen hat das Planungsteam von NWD das nötige dentalspezifische Wissen, kennt die unterschiedlichen Vorgaben und weiß, worauf es ankommt, um am Ende ein perfektes Ergebnis in der Praxis zu erzielen.

Unterschiedliche Raumgrößen einhalten

Bei der Planung des Grundrisses einer Zahnarztpraxis müssen beispielsweise die Vorgaben für Raumgrößen berücksichtigt werden. „Für einen Sozialraum gelten beispielsweise andere Größenvorgaben als für einen Arbeitsraum. Die Fläche eines Sozialraums richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Personen, die diesen nutzen soll. Außerdem ist laut Arbeitsstättenverordnung ein Fenster nötig“, erklärt Christian Dotzauer, Praxisplaner bei NWD in Berlin.

Bei der Raumplanung sind jedoch nicht nur die Größenvorgaben entscheidend, auch Anforderungen an Fußböden, Fenster oder Beleuchtung gilt es zu beachten. Der Fußboden in einer Zahnarztpraxis muss desinfektionsbeständig, rutschfest, eben und antistatisch sein. 

„Damit unsere Kunden lange Zeit Freude an ihrer neu gestalteten Praxis haben, achten wir auch auf die Einhaltung entsprechender Belastungsklassen“, gibt der Praxisplaner aus der Hauptstadt einen Einblick in die speziellen Anforderungen an Fußböden.

Christian Dotzauer, Praxisplaner bei NWD in Berlin

Christian Dotzauer, Praxisplaner bei NWD in Berlin

Ins richtige Licht gerückt

Auch das Licht spielt eine wichtige Rolle in einer Zahnarztpraxis. Zum einen wirkt es sich auf das Wohlbefinden von Team und Patienten aus, zum anderen beeinflusst es die Arbeitsqualität. 

Für die Beleuchtung von Arbeitsräumen sind in den Arbeitsstättenrichtlinien strenge Vorgaben verankert. Im Behandlungsraum wird beispielsweise Tageslichtqualität benötigt, um die Zahnfarbe optimal bestimmen zu können.

Die entsprechenden Vorgaben hat Christian Dotzauer stets im Blick: „Sobald man sich mehr als zwei bis drei Stunden pro Tag in einem Arbeitsraum aufhält, benötigt der Raum ein Fenster. Röntgen, Technikraum, WC oder Lager können beispielsweise problemlos innen liegend geplant werden.“

Leichtbauwände benötigen Strahlenschutz

Ebenfalls ein wesentliches Thema bei der Planung einer Zahnarztpraxis: der Strahlenschutz. Denn um Patientinnen, Patienten und Team zu schützen, müssen Röntgenräume strahlensicher abgeschirmt sein. 

Die Beschaffenheit der Wände spielt hier eine zentrale Rolle: „Vor allem bei Rigipswänden sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig. Hier kann man sich zwischen einer Bleibeplankung auf der Rigipsplatte und Rigipsplatten mit integriertem Bleischutz entscheiden.“

Wichtig zu wissen: Befindet sich ein Röntgenraum im Erdgeschoss mit Fenster zum Gehweg, benötigt dieses ebenfalls einen speziellen Bleischutz.

AEMP in einer Zahnarztpraxis l NWD

Klare Vorgaben gibt es auch bei der Planung der AEMP, der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte.

Sicher in puncto Hygiene

Klare Vorgaben gibt es auch bei der Planung der AEMP, der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Die RKI-Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass eine Trennung von rein und unrein erfolgen muss. Ebenso muss das Sterilgut separat gelagert werden. 

„Auf der unreinen Seite dürfen beispielsweise keine Hängeschränke angebracht werden, auf der reinen Seite sind sie unter bestimmten Auflagen wie etwa einer Staubdichtung hingegen erlaubt“, informiert Christian Dotzauer. „Werden die Auflagen für den Aufbereitungsraum nicht eingehalten, droht im schlimmsten Fall ein Aufbereitungsverbot.“

Was bei der Praxisplanung gerne vergessen wird

Im Gesetzesdschungel der Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften kann man allein schnell den Überblick verlieren – nicht aber mit der Unterstützung der Planungsprofis von NWD. 

„Wir kennen die Tücken oder Fallstricke und wissen auch, was sonst gerne mal vergessen wird. Zum Beispiel ist vielen Zahnärztinnen und -ärzten oft nicht bewusst, dass eine Praxis bei einer Neugründung behindertengerecht sein muss. Das heißt, man benötigt besonders breite Türen für Eingang, Behandlungszimmer und Röntgenraum, denn Menschen mit Behinderung müssen ohne fremde Hilfe in ein Behandlungszimmer kommen können. Vorgeschrieben ist außerdem ein WC für Menschen mit Behinderung. Die Räumlichkeiten sollten dementsprechend im Erdgeschoss liegen oder mit dem Fahrstuhl zu erreichen sein“, erklärt der erfahrene Praxisplaner.

Überblick behalten

Mit dem erfahrenen Planungsteam von NWD behalten Zahnärztinnen und Zahnärzte den Überblick über die Vielzahl an unterschiedlichen Vorgaben und setzen diese richtig um. So wird frühzeitig der Grundstein für ein stimmiges Design, einen funktionierenden Workflow und einen langfristigen Praxiserfolg gelegt.

Weitere Infos

NWD 
Tel.: +49 (0) 251 / 7775 - 550
investitionsgueter@nwd.de
www.nwd.de/planung

Bilder: NWD
Text: NWD

Erstveröffentlichung in der DZW am 07.04.2021